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Abkommen zwischen der EU und Indien

1. Wie ist der aktuelle Stand?

Am 27. Januar 2026 haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der indische Premierminister Narendra Modi den Abschluss eines umfassenden Handelsabkommens zwischen der EU und Indien verkündet. Durch das Abkommen sollen Handelsbarrieren und Zölle auf Waren und Dienstleistungen abgebaut werden, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit in einem Wirtschaftsraum, in dem fast zwei Milliarden Menschen leben, zu stärken. Laut der Europäischen Kommission werden die ausgehandelten Textentwürfe in Kürze veröffentlicht. Das Abkommen markiert den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen und ist das bislang umfangreichste Handelsabkommen zwischen der EU und Indien.

2. Noch keine Änderungen im Warenverkehr

Mit dem Abschluss der Verhandlungen treten noch keine unmittelbaren Änderungen im Waren- oder Dienstleistungsverkehr in Kraft. Bestehende Zölle, Handelsregelungen und Verfahren bleiben zunächst unverändert. Indien kann daher auch noch nicht in Lieferantenerklärungen aufgenommen werden.

3. Was sind die nächsten Schritte, und wie ist der Zeitplan?

Nach Übersetzung und Veröffentlichung der ausgehandelten Texte muss das Abkommen von beiden Seiten gemäß den jeweiligen rechtlichen Verfahren ratifiziert werden. Auf Seiten der EU bedeutet dies, dass die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union den Text zur Unterzeichnung vorschlägt. Nach Annahme durch den Rat kann das Abkommen durch die EU und Indien unterzeichnet werden. Daraufhin bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie eines abschließenden Beschlusses des Rates der Europäischen Union. Die wirtschaftlichen Effekte des Abkommens werden schrittweise erwartet; Prognosen beziehen sich auf einen Umsetzungszeitraum bis 2032.

4. Warum ist das Abkommen wichtig für Unternehmen?

Die EU und Indien handeln bereits Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Mrd. EUR pro Jahr. Das Abkommen sieht vor, Zölle auf über 90% der EU-Warenausfuhren nach Indien abzuschaffen oder zu senken und damit jährlich rund 4 Mrd. EUR an Zöllen einzusparen. Erwartet wird zudem eine Verdopplung der EU-Warenausfuhren nach Indien bis 2032.

5. Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Unternehmen wird geraten, die weitere Entwicklung zu beobachten, insbesondere die Veröffentlichung der Vertragstexte sowie den Ratifizierungsprozess. Zudem empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse möglicher Auswirkungen auf bestehende Lieferketten.

Veranstaltungshinweis

Am 18.02.2026 findet von 10:00 bis 11:00 Uhr ein von der AHK Indien organisiertes Webinar mit dem Titel „Das EU-Indien-Freihandelsabkommen im Fokus: Ein Mega-Deal?“ statt, in dem die wichtigsten Inhalte des Abkommens sowie die daraus resultierenden Chancen vorgestellt werden.

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