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Güterlisten

Für den Export bestimmter Güter ist eine Genehmigung notwendig. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den technischen Parametern ab, die in den Güterlisten festgelegt sind.

Die Ausfuhr ist dann genehmigungspflichtig, wenn Sie Güter liefern, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind, sogenannte Rüstungsgüter. Der Export und die Verbringung von Rüstungsgütern sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die betroffenen Güter sind in der Ausfuhrliste (Teil I Abschnitt A) enthalten.

Darüber hinaus legt der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest, die die Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst, für die bei Ausfuhren aus dem Unionsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht.

Anhang I der EU-Dual-Use-VO fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen. Unberücksichtigt bleiben dabei nationale Kontrollen, die über die auf den Regimen basierenden Kontrollen hinausgehen.

Von daher gibt es auch einige national kontrollierte Dual-Use-Güter, die in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste aufgeführt sind.

Weiterführende Informationen: BAFA - Güterlisten

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