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Allgemeines

Der freie Verkehr von Waren innerhalb der EU sowie das Internet, das einen nahezu grenzenlosen Markt schafft, führen dazu, dass viele Unternehmen europaweit ein- und verkaufen.

Doch ganz frei ist der Handel in der Europäischen Union nicht.

Insbesondere die Regeln zur Umsatzsteuer müssen Unternehmen kennen, die einen Warenverkehr B2B mit EU-Staaten unterhalten. Ebenso wichtig sind diese Kenntnisse für Kleinunternehmer, die ihre Waren gern im günstigeren Ausland einkaufen oder über einen Onlineshop auch Käufer aus dem Ausland generieren.

Bis auf wenige Ausnahmen gilt, dass Waren, die ein Unternehmen an einen gewerblichen Käufer in einem anderen EU-Land liefert, steuerfrei sind. Das bedeutet, dass der Verkäufer auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist.

Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU-Binnenmarkt, so unterliegt dieser Umsatz beim Käufer grundsätzlich der Besteuerung als innergemeinschaftlicher Erwerb. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer nach den Vorschriften seines Landes zu ermitteln und an seine Steuerbehörde abzuführen. Der Verkäufer tätigt hingegen grundsätzlich eine innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung.

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