Neue Allgemeine Genehmigung (AGG Nr. 48)
Seit dem 20. März 2026 gilt eine befristete Allgemeine Genehmigung für bestimmte Rüstungsgüter. Sie erlaubt Ausfuhren zu Verteidigungszwecken in:
Fokus: Luft- und Marineverteidigung
Gültig bis: 15. September 2026
Besonderheit: Registrierung bis zu 30 Tage nach erster Ausfuhr möglich, monatliche Meldungen erforderlich
Weitere Vereinfachung: AGG Nr. 47
Mit Wirkung zum 1. April 2026 wurde zudem die AGG Nr. 47 eingeführt. Sie reduziert den Genehmigungsaufwand nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz:
- künftig nur noch eine Genehmigung durch das BMWE notwendig
- BAFA-Einzelgenehmigung entfällt
Allgemeine Genehmigungen ermöglichen Exporte ohne Einzelantrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sorgen für schnellere Verfahren und mehr Planungssicherheit, erfordern aber eine eigenverantwortliche Prüfung durch Unternehmen.
Die neuen Regelungen beschleunigen gezielt Rüstungsexporte und reduzieren bürokratische Hürden bei gleichbleibenden Compliance-Anforderungen.
(Quelle: BAFA)