Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie CSDDD im Rahmen des Omnibus-I-Pakets überarbeitet. Künftig gilt sie nur noch für sehr große Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz.
Die neuen Regeln setzen stärker auf einen risikobasierten Ansatz und sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren. Auch die ursprünglich vorgesehene Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen sowie verpflichtende Klimapläne entfallen.
Zudem verschiebt sich der Start der Richtlinie: Die neuen Pflichten gelten erst ab Juli 2029. Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) bleibt bis dahin weiterhin bestehen.
(Quelle: IHK Düsseldorf)