Hintergrund ist, dass Gibraltar nicht vom Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement - TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Köngreich erfasst ist.
Gibraltar ist ein britisches Überseegebiet an der Südspitze Spaniens, das aufgrund seines Sonderstatus weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der EU gehört. Seit dem Brexit (seit 01.01.2021) wird es zoll- und umsatzsteuerrechtlich als Drittlandsgebiet behandelt.
Nach dem im Juni 2025 erzielten Grundsatzabkommen zwischen der EU und Großbritannien zur Regelung des Post-Brexit-Status von Gibraltar soll der Warenverkehr zwischen dem britischen Überseeterritorium und der Europäischen Union (insbesondere Spanien) deutlich vereinfacht werden.
Hier sind die Kernaspekte des neuen Warenverkehrs nach dem Abkommen:
- Wegfall von Grenzkontrollen: Die physischen Kontrollen für den Waren- und Personenverkehr an der Grenze zwischen Gibraltar und Spanien sollen entfallen.
- Zollmodell: Das Abkommen etabliert ein neues Zollmodell. Zölle, Abgaben und Quoten für den direkten Warenverkehr zwischen der EU und Gibraltar werden abgeschafft.
- Anwendung von EU-Regeln: Gibraltar wendet nun EU-Regeln für Waren an und tritt faktisch dem Schengen-Raum bei, um die Grenze offen zu halten.
- Indirektes Steuersystem: Das bestehende indirekte Steuersystem Gibraltars wird verbessert und an bestimmte EU-Sätze angepasst. Das derzeitige Einfuhrzollsystem wird durch eine neue Transaktionssteuer ersetzt, die bei der Einfuhr erhoben wird.
- Integration in den Binnenmarkt: Obwohl Gibraltar kein formelles Mitglied der EU ist, wird durch das Abkommen der Zugang zum EU-Markt für Waren sichergestellt, was für die Wirtschaft des Felsens überlebenswichtig ist.
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)