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Neue Begründung für US-Zusatzzölle

Am 24. Juli haben die USA ihre Zollregime erneut angepasst.

Die Zusatzzölle nach Section 122 des US-Handelsgesetzes waren zeitlich befristet und sind abgelaufen. Als Ersatz hierfür setzte die US-Regierung Zölle nach Section 301 des gleichen Gesetzes in Kraft. Diesmal werden "unfaire Handelspraktiken” als Begründung geltend gemacht.

Für die EU, zusammen mit Taiwan, gilt seit Freitag dem 24.7 folgendes:

  • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
  • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.

Im Außenwirtschaftsportal halten wir Sie über die US-Zölle auf dem Laufenden.

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