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CBAM: EU korrigiert Standardwerte rückwirkend ab 2026

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 die CBAM-Standardwerte für die Regelphase ab 2026 berichtigt.

Die Anpassungen betreffen unter anderem Produktionswege, Einheiten, länderspezifische Standardwerte und KN-Codes. Zudem entfallen die Tabellenangaben zu Standardwerten einschließlich Aufschlägen; die endgültigen Werte mit Aufschlägen stellt das CBAM-Register bereit. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

Weitere Informationen: https://www.dehst.de/SharedDocs/news/DE/cbam-aenderung-standardwerteverordnung.html

Quelle: Umwelt Bundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

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