Das gilt für die Beantragung, die Änderung EORI-relevanter Daten sowie die Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer.
Grundlage für die Verpflichtung ist Art. 6 Abs.1 UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).
Das Zoll-Portal bietet Unternehmen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Online-Dienstleistungen des Zolls, so auch eine digitale und papierlose Abwicklung: Die Online-Formulare führen Antragsteller durch hinterlegte Plausibilitäten und Auswahlfelder durch den Prozess. Daten werden elektronisch an die Zollverwaltung übermittelt; Ausdruck, Unterschrift und Postversand entfallen. Zudem können Nutzer den Bearbeitungsstand ihrer Anträge im Portal einsehen und Mitteilungen über das Postfach abrufen.
Die bisherigen Vordrucke der Formularversion 0870 sollen ab Oktober 2026 nur noch im Ausfallverfahren genutzt werden, wenn das Zoll-Portal nicht zur Verfügung steht. Unternehmen mit Import- oder Exportbezug sollten daher rechtzeitig prüfen, ob der Zugang zum Zoll-Portal eingerichtet ist.
Weitere Informationen unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2026/info_0964_26.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: InformationsTechnikZentrum Bund