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EU-Entwaldungsverordnung EUDR: Update

Die EU Kommission hat zwei Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet - einen delegierten Rechtsakt zum Produktumfang sowie einen Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem.

Es wurde ein Delegierter Rechtsakt angenommen, der den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte aktualisiert. 

Zum anderen wurde ein Durchführungsrechtsakt verabschiedet, der die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen.

Darüber hinaus wurde die bereits im Mai zunächst nur in englischer Sprache veröffentlichte aktualisierte Leitlinie zur EUDR nun in allen EU-Amtssprachen offiziell angenommen.

Änderungen des Produktumfangs der EUDR


Der Delegierte Rechtsakt passt den Produktumfang der EUDR auf Grundlage der Stakeholder-Konsultation (bei der auch wir uns eingebracht haben) an.

Folgende Produkte werden künftig aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen:

- Rinderhäute, -felle und Leder,
- runderneuerte Reifen,
- Sojabohnen zur Aussaat,
- bestimmte Artikel aus vulkanisiertem Kautschuk,
- Förder- und Antriebsriemen,
- Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze. 

Neu in den Anwendungsbereich aufgenommen werden:

- löslicher Kaffee,
- bestimmte Palmölderivate,
- gefrorene Rinderzungen. 

Die Änderungen wurden von der Kommission anhand der im Staff Working Document beschriebenen Methodik bewertet.

Zudem wird klargestellt, dass Proben sowie Produkte, die ausschließlich für Analysen, Untersuchungen oder Prüfungen verwendet werden, nicht unter die EUDR fallen. 

Die neu aufgenommenen Produkte werden nach Angaben der Kommission erst ab dem 30. Dezember 2027 den Anforderungen der EUDR unterliegen, um Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu ermöglichen.

Der Delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Nach Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist soll er im Dezember in Kraft treten. Es muss keine Zustimmung des Rates und des Parlamentes erfolgen. EP und Rat haben ein Widerspruchsrecht, wofür allerdings eine qualifizierte Mehrheit notwendig ist.

Weiterentwicklung des EUDR-Informationssystems
Mit dem ebenfalls verabschiedeten Durchführungsrechtsakt werden die technischen Rahmenbedingungen für das EUDR-Informationssystem festgelegt.

Das aktualisierte System sieht unter anderem vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie aktualisierte technische Spezifikationen für automatisierte Schnittstellen (APIs) vor. Weitere Funktionalitäten sollen zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden.

Informationen zum Thema EUDR finden Sie hier im Portal.

Quelle: Newsletter IHK Würzburg

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