Seit 1. Juli 2026 gelten neue Schutzmaßnahmen gegenüber der Einfuhr von Stahlerzeugnissen. Die Europäische Kommission führt aktuell eine Konsultation zum Anwendungsbereich durch. Sie betrifft die Frage, ob die Verordnung auf weitere Produkte ausgeweitet werden sollte. Unternehmen und Verbände können bis zum 30. September 2026 Feedback einreichen. Rückmeldungen sind online über die Webseite der EU-Kommission möglich.
Die Verordnung sieht vor, dass die Europäische Kommission den Anwendungsbereich und die betroffenen Warengruppen neu bewertet und gegebenenfalls Vorschläge für eine Ausweitung vorlegt. Der erste Prüfauftrag betrifft folgende Warengruppen:
- Rohre, Leitungen und Hohlprofile aus Gusseisen (KN-Codes 73 030010, 73 030090)
- Draht aus unlegierten und anderen Legierungen (KN-Codes 72 29 2000, 72 29 9020, 72 29 9050, 72 29 9090)
- Edelstahl-Draht (KN-Codes 72 23 0011, 72 23 0019, 72 23 0091, 72 23 0099)
- Schmiedestangen aus unlegierten und anderen Legierungen (KN-Codes 7214 1000, 7228 1050, 7228 4010, 7228 4090)
(Quelle: GTAI)