Die EU hat ihr Allgemeines Präferenzsystem (APS) neu gefasst. Mit der Verordnung (EU) 2026/1395 wird die bisherige Rechtsgrundlage zum 1. Januar 2027 ersetzt. Auch künftig erhalten begünstigte Entwicklungsländer im Rahmen des APS erleichterten Zugang zum EU-Markt durch reduzierte oder ausgesetzte Zölle.
Die Grundstruktur mit Standard-APS, APS+ und der Sonderregelung „Alles außer Waffen“ für am wenigsten entwickelte Länder bleibt bestehen. Zugleich werden die Zollpräferenzen stärker an Nachhaltigkeits-, Menschenrechts- und Governance-Anforderungen geknüpft. Auch Monitoring- und Schutzmechanismen werden angepasst.
Unternehmen mit Liefer- oder Beschaffungsbeziehungen in APS-begünstigte Länder sollten prüfen, ob Waren, Ursprungsländer und interne Präferenzprozesse von den neuen Vorgaben betroffen sind.
Weitere Informationen unter:
- https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2026/wup_schema_aps_1.html und
- https://policy.trade.ec.europa.eu/development-and-sustainability/generalised-scheme-preferences/questions-answers-new-eu-generalised-scheme-preferences_en?utm_source=chatgpt.com
Quelle: Zoll.de; EU-Kommission