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EU regelt Allgemeines Präferenzsystem ab 2027 neu

Ab 2027 gelten neue EU-Regeln für Zollpräferenzen im Allgemeinen Präferenzsystem. Unternehmen sollten ihre Präferenzprozesse prüfen.

Die EU hat ihr Allgemeines Präferenzsystem (APS) neu gefasst. Mit der Verordnung (EU) 2026/1395 wird die bisherige Rechtsgrundlage zum 1. Januar 2027 ersetzt. Auch künftig erhalten begünstigte Entwicklungsländer im Rahmen des APS erleichterten Zugang zum EU-Markt durch reduzierte oder ausgesetzte Zölle.

Die Grundstruktur mit Standard-APS, APS+ und der Sonderregelung „Alles außer Waffen“ für am wenigsten entwickelte Länder bleibt bestehen. Zugleich werden die Zollpräferenzen stärker an Nachhaltigkeits-, Menschenrechts- und Governance-Anforderungen geknüpft. Auch Monitoring- und Schutzmechanismen werden angepasst.

Unternehmen mit Liefer- oder Beschaffungsbeziehungen in APS-begünstigte Länder sollten prüfen, ob Waren, Ursprungsländer und interne Präferenzprozesse von den neuen Vorgaben betroffen sind.

Weitere Informationen unter:

Quelle: Zoll.de; EU-Kommission

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