Nach den geplanten Regeln wäre für Auslandsaufenthalte von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen keine A1-Bescheinigung mehr nötig. Die Neuregelung würde den bürokratischen Aufwand vor allem bei kurzen Geschäftsreisen deutlich senken. Für Entsendungen im Bausektor soll die Pflicht zur A1-Bescheinigung jedoch weiter gelten. Endgültig ist die Änderung noch nicht: Sie muss noch vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament bestätigt werden.
Quelle: EU-Parlament und WKÖ