Die Rücknahmesysteme CITEO Pro, Léko Pro und Twiice wurden dafür offiziell zugelassen.
Betroffen sind auch deutsche Unternehmen, die verpackte Waren direkt an gewerbliche oder industrielle Endkunden in Frankreich liefern. Sie gelten in diesem Fall als Hersteller und müssen sich einem zugelassenen Rücknahmesystem anschließen. Zudem sind Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen nach den Vorgaben des jeweiligen Systems zu melden.
Erfolgt der Vertrieb über einen französischen Händler, liegt die Meldepflicht grundsätzlich beim Händler. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie ab dem Stichtag eigene Verpackungsmengen in Frankreich melden müssen.
Weitere Informationen bietet die Abteilung Umweltreporting und Compliance der AHK Frankreich.
Quelle: IHK Regensburg