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Kenia

Kenia verlangt Voranmeldung für Containerfracht

Exporteure müssen vor der Verladung eine "Advance Cargo Declaration" mit Frachtinformationen übermitteln. Nur so erhalten sie die vorgeschriebene ACD-Referenznummer.

Die Kenya Revenue Authority (KRA) hat zum 3. August 2026 die verpflichtende Voranmeldung von Fracht (Advance Cargo Declaration - ACD) für containerisierte Seefrachtsendungen nach Kenia eingeführt. Nach der neuen Vorschrift müssen Exporteure, Versender oder Spediteure vor der Verladung eine ACD-Referenznummer über die digitale Plattform der KRA beantragen. Dafür sind folgende Dokumente im ACD-Portal hochzuladen: 

  • Entwurf des Frachtbriefs (Bill of Lading)
  • Handelsrechnung
  • Frachtrechnung
  • Ausfuhranmeldung

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die KRA eine 15-stellige ACD-Referenznummer aus. Diese ist im endgültigen Frachtbrief anzugeben.

Transitgüter, die über Kenia in andere Länder befördert werden, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Weitere Informationen sind im ACD-Portal verfügbar.

(Quelle: GTAI) 

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