Das Dokument bietet Unternehmen eine Orientierung zu den Voraussetzungen für Zollpräferenzen im Warenverkehr.
Bei Einfuhren in die EU gelten je nach MERCOSUR-Land unterschiedliche Voraussetzungen bei den Ursprungsnachweisen. Für die Einfuhr in die EU können Nachweise aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowohl nach Anhang 3-C als auch in Form eines Ursprungszeugnisses nach Anhang 3-D genutzt werden. Paraguay verwendet während der Übergangsphase zunächst ausschließlich das Ursprungszeugnis nach Anhang 3-D.
Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2026/wup_warenverkehr_mercosur_staaten_3.html
Quellen: Zoll