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Cristo Redentor Statue in Rio de Janeiro, Brasilien.

Mercosur: Leitfaden zum Interimsabkommen

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln im EU-MERCOSUR-Handelsabkommen verfasst.

Das Dokument bietet Unternehmen eine Orientierung zu den Voraussetzungen für Zollpräferenzen im Warenverkehr.

Bei Einfuhren in die EU gelten je nach MERCOSUR-Land unterschiedliche Voraussetzungen bei den Ursprungsnachweisen. Für die Einfuhr in die EU können Nachweise aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowohl nach Anhang 3-C als auch in Form eines Ursprungszeugnisses nach Anhang 3-D genutzt werden. Paraguay verwendet während der Übergangsphase zunächst ausschließlich das Ursprungszeugnis nach Anhang 3-D.

Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich.

Weitere Informationen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2026/wup_warenverkehr_mercosur_staaten_3.html

Quellen: Zoll

 

 

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