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Neue „Melt & Pour“-Nachweise bei Stahleinfuhren ab 1. Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Importeure bestimmter Stahlerzeugnisse bei der Einfuhr in die EU das Land des sogenannten „Schmelzens und Gießens“ (Melt & Pour) angeben und nachweisen.

Als zentraler Nachweis gilt künftig das Mill Test Certificate (MTC) mit Angaben zum Melt-&-Pour-Land und zur Schmelznummer (Heat Number). Während einer Übergangsphase bis zum 30. September 2027 können die erforderlichen Angaben auch durch andere geeignete Unterlagen belegt werden. Fehlen die Nachweise, drohen Verzögerungen oder die Zurückweisung der Einfuhr. Tipp: Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Lieferanten die erforderlichen Angaben bereitstellen und die Dokumentation entlang der Lieferkette sichergestellt ist. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 konkretisiert die EU-Kommission die Anforderungen für den Nachweis des sogenannten „Melt & Pour“-Landes.

(Quelle: IHK Nord Westfalen, EU

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