Ab dem 1. September 2026 wird für Waren mit EU-Ursprung das bisherige System des ermächtigten Ausführers durch den registrierten Ausführer (REX) ersetzt.
Unternehmen, die entsprechende Waren in die Pazifik-Staaten ausführen, müssen ihre REX-Nummer künftig in der Erklärung auf der Rechnung angeben. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anerkannt.
Betriebe sollten daher rechtzeitig prüfen, ob eine Registrierung als Ausführer erforderlich ist. Die Beantragung ist digital über das Zoll-Portal möglich.
Mehr Informationen unter: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2026/wup_warenverkehr_pazifik_staaten_2.html
Quelle: Zoll / Generalzolldirektion