Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 20. beziehungsweise 21. Oktober 2026 ihre Verhandlungspositionen zur Anpassung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossen. Dabei geht es um die Pflicht, bei der Vermarktung von Verpackungen oder verpackten Produkten in anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.
Das Parlament möchte Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz in der EU von dieser Pflicht ausnehmen. Darunter fallen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Der Rat verfolgt dagegen einen mengenbezogenen Ansatz: Die Ausnahme soll unabhängig von der Unternehmensgröße gelten, sofern im jeweiligen Mitgliedstaat weniger als eine Tonne Verpackungen pro Kalenderjahr auf den Markt gebracht wird.
Auch bei der Dauer unterscheiden sich die Positionen: Das Parlament schlägt eine Aussetzung bis spätestens 1. Januar 2035 vor, die bei einer neuen EU-weiten Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung früher enden könnte. Der Rat sieht eine Befristung bis 2032 mit einer Überprüfung bis Ende 2030 vor.
Die endgültige Regelung muss nun in den Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission ausgehandelt werden. Bis zu einer entsprechenden Rechtsänderung gelten die bisherigen Bevollmächtigtenpflichten weiter.
Unabhängig von den Ergebnissen der Trilogverhandlungen hat die EU am 22. Oktober ein neues Merkblatt veröffentlicht, das insbesonderen kleinen und mittleren Unternehmen als Unterstützung bei der Umsetzung dienen soll.
Weiterführende Informationen:
- https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/10/21/simplification-council-agrees-negotiating-stance-to-cut-red-tape-for-small-packaging-producers
- https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20261018IPR48256/waste-meps-back-simplified-rules-for-small-businesses
Quellen: Europäisches Parlament, Rat der EU, ZDH