Ab dem 1. Januar 2027 wird die Nutzung des Zoll-Portals für zahlreiche Formulare im Bereich der Genussmittelsteuern verpflichtend. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 2 der Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (VStDÜV). Die betroffenen Formulare sind im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ abrufbar.
Für die digitale Einreichung benötigen Unternehmen grundsätzlich ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal. Voraussetzung dafür ist ein ELSTER-Organisationskonto, das auf Grundlage der aktuellen Steuernummer des Unternehmens eingerichtet wurde.
Da die Einrichtung eines ELSTER-Kontos einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten betroffene Unternehmen die Registrierung frühzeitig vornehmen.
Weitere Informationen unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2026/vst_genussmittelsteuer_onlineverpflichtung_fuer_formulare.html
Quelle: Zoll.de