Zum Hauptinhalt springen

Zoll-Portal für Genussmittelsteuern ab 2027 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen zahlreiche Formulare zur Alkohol-, Bier-, Kaffee- und Tabaksteuer digital über das Zoll-Portal einreichen.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Nutzung des Zoll-Portals für zahlreiche Formulare im Bereich der Genussmittelsteuern verpflichtend. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 2 der Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (VStDÜV). Die betroffenen Formulare sind im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ abrufbar.

Für die digitale Einreichung benötigen Unternehmen grundsätzlich ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal. Voraussetzung dafür ist ein ELSTER-Organisationskonto, das auf Grundlage der aktuellen Steuernummer des Unternehmens eingerichtet wurde.

Da die Einrichtung eines ELSTER-Kontos einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten betroffene Unternehmen die Registrierung frühzeitig vornehmen.

Weitere Informationen unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2026/vst_genussmittelsteuer_onlineverpflichtung_fuer_formulare.html 

Quelle: Zoll.de

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.