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Zollfreigrenze für Kleinsendungen entfällt ab sofort

Zum 1. Juli 2026 gelten für Kleinsendungen aus Drittstaaten neue Zollregeln. Waren im Fernabsatz bis zu 150 Euro sind nicht mehr zollfrei.

Betroffen sind insbesondere E-Commerce-Sendungen, die aus Nicht-EU-Ländern an Empfängerinnen und Empfänger in der EU geliefert werden. Grundlage sind die neuen EU-Regelungen zur Abschaffung der bisherigen Zollbefreiung für geringwertige Sendungen. Die Maßnahme ist Teil der EU-Zollreform und soll gelten, bis eine dauerhafte Regelung für Kleinsendungen greift. Die dauerhafte Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze soll jedoch erst erfolgen, wenn die dafür vorgesehene IT-Infrastruktur bereitsteht.

Wichtig: Der neue Pauschalzoll ist nicht mit der geplanten Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete zu verwechseln. Unternehmen, Onlinehändler und Logistikdienstleister sollten ihre Import- und Zollprozesse entsprechend anpassen.

Weitere Informationen finden Sie hier: im Zollportal, in der ATLAS-Info vom 11.06.2026, im Leitfaden EU-Kommission zur 3-Euro Zollregelung (englischsprachig).

Quelle: DIHK, Generalzolldirektion, IHK Karlsruhe

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