Betroffen sind insbesondere E-Commerce-Sendungen, die aus Nicht-EU-Ländern an Empfängerinnen und Empfänger in der EU geliefert werden. Grundlage sind die neuen EU-Regelungen zur Abschaffung der bisherigen Zollbefreiung für geringwertige Sendungen. Die Maßnahme ist Teil der EU-Zollreform und soll gelten, bis eine dauerhafte Regelung für Kleinsendungen greift. Die dauerhafte Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze soll jedoch erst erfolgen, wenn die dafür vorgesehene IT-Infrastruktur bereitsteht.
Wichtig: Der neue Pauschalzoll ist nicht mit der geplanten Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete zu verwechseln. Unternehmen, Onlinehändler und Logistikdienstleister sollten ihre Import- und Zollprozesse entsprechend anpassen.
Weitere Informationen finden Sie hier: im Zollportal, in der ATLAS-Info vom 11.06.2026, im Leitfaden EU-Kommission zur 3-Euro Zollregelung (englischsprachig).
Quelle: DIHK, Generalzolldirektion, IHK Karlsruhe