Exportkontrolle
Eine Marktwirtschaft lebt von offenen Grenzen und freiem Warenverkehr. Der deutsche Außenhandel unterliegt daher grundsätzlich keinen Beschränkungen. Es gibt jedoch begründete Ausnahmen im europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrecht: Verbote und Genehmigungspflichten greifen dann, wenn Exporte die europäische bzw. nationale Sicherheit gefährden – oder diplomatische und militärische Konflikte provozieren.
Exportkontrolle bezeichnet die Überprüfung und Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften beim grenzüberschreitenden Handel, um sicherzustellen, dass Waren, Technologien und Dienstleistungen nicht unbefugt in kritische oder verbotene Zielmärkte gelangen.
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