Das volldigitale Carnet startet ab dem 1. Juni 2026
Das Carnet ATA ist der Reisepass für Waren, die nur vorübergehend ins Ausland mitgenommen werden. Eine Übersicht zum Carnet-Verfahren finden Sie hier.
Seit einigen Jahren gibt es bereits die elektronische Antragstellung, das Carnet wurde jedoch bislang in Papierform ausgegeben, von den Zollstellen eröffnet und für entsprechende Reisen genutzt. Künftig wird der komplette Prozess digital erfolgen.
Zum Start führen am 1. Juni 2026 die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das volldigitale Carnet ein.
Laut der für das Verfahren zuständigen Internationalen Handelskammer ICC ist eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Länder ausgeweitet wird.
Eine Übersicht über die jeweils digital angebundenen Länder gibt es laufend aktualisiert auf der Carnet-Website der ICC.
Was bleibt:
Die Antragstellung und die Kommunikation mit der IHK läuft wie gewohnt über die Online-Anwendung eATA.
Die Nämlichkeitssicherung beim zuständigen Zollamt bleibt ebenfalls. Mit dieser wird abgesichert, dass dieselbe Ware vor Beendigung des Carnets auch wieder eingeführt wird.
Was sich ändert:
Die Carnet-Abwicklung erfolgt für derzeit 30 Länder volldigital über App und/oder Desktopversion.
In eATA werden die Carnets beantragt und durch die zuständige IHK ausgestellt.
Mittels PIN und Code aus dem eATA-System, wird das digital ausgestellte Carnet in die neue ICC-Anwendung ATA Carnet übertragen. In dieser Anwendung plant der Carnet-Inhaber die Nämlichkeitssicherung und die Reise. Hier ist auch die Vollmacht hinterlegt, in der alle Beteiligten eingetragen sind, die das Carnet verwenden dürfen.
Was sind die Vorteile des volldigitalen Carnets?
Wer nur in volldigitale Länder reist, kann bald auf Papier-Carnets verzichten und die Fahrwege zur IHK entfallen.
Die Abwicklung der Carnets wird transparent. Alle Beteiligten sehen, wo die Carnet-Ware gerade ist.
Was gilt in der Übergangsphase?
Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.
Da noch nicht alle 81 „Carnet-Länder“ gleich das volldigitale Carnet anwenden, wird auch nach dem 1. Juni zusätzlich zum digitalen Carnet weiterhin das Papier-Carnet verwendet.
Sind Reisen in ein Papier-Land geplant, muss das Carnet während des gesamten Übergangszeitraums bis Ende 2027 zwingend digital und in Papier eröffnet werden. Die Papiervariante des Carnets kann nicht nachträglich beantragt werden.
eATA und die neue ICC-Anwendung ATA Carnet
Wie funktioniert das Zusammenspiel?
Die Kommunikation mit der IHK erfolgt ausschließlich über die Plattform eATA. Dort werden Carnets beantragt oder verlängert.
In der App und der Desktop-Anwendung von ATA Carnet der ICC werden die Carnets angezeigt. Der Carnet-Inhaber plant in dieser Anwendung auch die Reise und generiert die benötigten QR-Codes.
Die beiden Anwendungen sind verbunden über die Carnet ID und den PIN-Code, die in eATA erscheinen und in ATA Carnet eingetragen werden.
Weitere Informationen:
- Carnet ATA – der Reisepass für Ihre Waren (Außenwirtschaftsportal)
- Carnet: Der digitale Reisepass für Waren (DIHK)
inklusive FAQs - Carnet-Website der ICC
- Erklärvideos der DIHK
Technische Plattformen:
- Link auf die eATA Plattform zur Beantragung von Carnets
- Link auf die mobile ATA Carnet App für iOS zur Abwicklung von Carnets
- Link auf die mobile ATA Carnet App für Android zur Abwicklung von Carnets
- Link auf die Desktopanwendung vom ATA Carnet zur Abwicklung von Carnets
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